
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung
1.1
Diese AGB gelten bei der Beauftragung der Schneider Concepts (in der Folge „Schneider Concepts“) als mit vereinbart und sind integraler Bestandteil jedes Vertrags, den die Schneider Concepts mit einem Vertragspartner schließt. Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen von Vertragspartnern der Schneider Concepts gelten nur insoweit, als sie mit den AGB der Schneider Concepts nicht in Widerspruch stehen.
1.2
Die Schneider Concepts und der Vertragspartner erkennen die Anwendbarkeit dieser AGB in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für alle zukünftigen Verträge an. Sollte die Schneider Concepts die AGB ändern, so wird sie den Vertragspartner von dieser Änderung einen Monat vor dem Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail informieren. Eine Änderung der AGB, die dem Vertragspartner, der Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, nicht nur zum Vorteil gereicht, berechtigt diesen zur vorzeitigen Vertragsauflösung, wobei die Änderung als akzeptiert gilt, wenn der Vertragspartner nicht binnen drei Wochen ab der Bekanntgabe der Änderung, in der die Schneider Concepts noch einmal gesondert auf das Kündigungsrecht des Vertragspartners, der Verbraucher ist, hinweisen wird, den Vertrag auflöst.
1.3
Den Bestimmungen dieser AGB allenfalls entgegenstehende Vereinbarungen in älteren AGB sind nicht mehr anwendbar.
- Angebot und Vertragsabschluss
2.1
Angebote der Schneider Concepts sind freibleibend und verpflichten die Schneider Concepts nicht zur Leistungserbringung. Das tatsächliche Anbot zum Vertragsabschluss erfolgt durch Eingabe sämtlicher Daten in dem Online-Formular und dem nachfolgenden Absenden dieses Auftrags durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist an seine Aufträge für eine Frist von zwei Wochen gebunden. Die Annahme des Auftrags durch die Schneider Concepts erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Leistungserbringung innerhalb der angemessenen Annahmefrist von zwei Wochen.
2.2
Die für die jeweilige Leistungserbringung gültigen Angebote der Schneider Concepts sind integrale Bestandteil des Vertrags mit dem jeweiligen Vertragspartner. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen. Ergänzende Vereinbarungen bedürfen jeweils der Schriftform, wobei auch ein E-Mail das Erfordernis der Schriftform erfüllt. Das Abgehen vom Formerfordernis der Schriftform muss ebenfalls schriftlich vereinbart werden.
- Leistungen, Zusatzleistungen, Honorar und Anzahlung, Leistungseinstellung
3.1
Die Preise der Schneider Concepts richten sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung durch den Auftraggeber gültigen Angebote, verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Erbringung der Leistungen durch die Schneider Concepts.
3.2
Sollten bis zum Tag der Leistungserbringung durch die Schneider Concepts Verteuerungen der Kosten der Schneider Concepts, z.B. den Kosten der Registrare oder bei Arbeitslöhnen usw. eintreten, steht der Schneider Concepts das Recht zu, die Preise entsprechend zu erhöhen, falls nicht ausdrücklich Fixpreise vereinbart wurden. Die Schneider Concepts wird den Vertragspartner über allfällige Erhöhungen der Preise rechtzeitig per E-Mail informieren, wenn diese die veranschlagten Preise voraussichtlich um mehr als 20% übersteigen.
3.3
Sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen der Schneider Concepts, die nicht von einem Angebot der Schneider Concepts umfasst sind, jedoch über Aufforderung des Vertragspartners zusätzlich von der Schneider Concepts erbracht werden, stellt die Schneider Concepts gesondert in Rechnung. Auf Wunsch des Vertragspartners wird die Schneider Concepts vor Erbringung solcher Zusatzleistungen ein Anbot über die Kosten solcher Zusatzleistungen übermitteln. Die Schneider Concepts behält sich das Recht vor, Zusatzleistungen erst nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers, dass dieser die Kosten übernimmt, zu erbringen.
3.4
Jede Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Vertragspartner, der nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, ist ausgeschlossen, wenn die Gegenforderung des Vertragspartners nicht gerichtlich oder schriftlich von der Schneider Concepts anerkannt ist. Tritt der Vertragspartner von der Vereinbarung zurück, ohne dass die Schneider Concepts Leistungen mangelhaft erbracht hat, oder ohne dass die Schneider Concepts am Rücktritt ein Verschulden trifft, so steht der Schneider Concepts der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu.
3.5
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Schneider Concepts berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch solche, die durch das Einschreiten von Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälten entstehen, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Außerdem ist die Schneider Concepts bei Zahlungsverzug des Vertragspartners nach erfolgloser schriftlicher Mahnung berechtigt, wobei auch ein E-Mail das Erfordernis der Schriftform erfüllt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. In diesem Fall hat der Auftraggeber die bereits von der Schneider Concepts erbrachten Leistungen und die für die Schneider Concepts entstandenen Kosten zu vergüten.
3.6
Die Schneider Concepts ist berechtigt, Aufträge nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe der gemäß dem jeweiligen Angebot zu erwartenden Fakturensumme auszuführen. Sollte der Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung durch die Schneider Concepts die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbringen, ist die Schneider Concepts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber die bereits von der Schneider Concepts erbrachten Leistungen und die für die Schneider Concepts entstandenen Kosten zu vergüten.
3.7
Die Schneider Concepts ist berechtigt, Aufträge nur gegen Zahlung eines Vorschusses auszuführen. Sollte der Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung durch die Schneider Concepts den verlangten Vorschuss nicht bezahlen, ist die Schneider Concepts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Schneider Concepts vom Vertragspartner einen Vorschuss verlangen, ist die Schneider Concepts bis zur Bezahlung des Vorschusses (Einlangen am Konto der Schneider Concepts) nicht verpflichtet, Leistungen für den Vertragspartner zu erbringen. Dennoch von der Schneider Concepts erbrachte Leistungen oder Kosten, die der Schneider Concepts bereits entstanden sind, sind vom Vertragspartner auch im Fall des Rücktritts vom Vertrag durch die Schneider Concepts zu vergüten.
- Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz
4.1
Die Schneider Concepts wird sämtliche Lieferungen oder Dienstleistungen dem Auftraggeber zur Genehmigung übermitteln. Der Auftraggeber der Schneider Concepts ist verpflichtet, von der Schneider Concepts oder der von dieser beauftragten Subunternehmer übermittelte Unterlagen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Reklamationen oder Änderungswünsche unverzüglich – spätestens innerhalb von einer Woche – schriftlich bekannt zu geben. Erhält die Schneider Concepts keine anders lautende Mitteilung, gelten die übermittelten Unterlagen als vom Auftraggeber freigegeben. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen bei Verletzung der Rügepflicht ist ausgeschlossen. (Der letzte Satz gilt nicht für Konsumenten.)
4.2
Der Auftraggeber hält die Schneider Concepts für sämtliche von ihm genehmigten Produkte und Dienstleistungen, die die Schneider Concepts für ihn erbracht hat, schad- und klaglos und übernimmt auch die Kosten einer allfällig erforderlichen rechtsfreundlichen Vertretung der Schneider Concepts.
4.3
Die Haftung der Schneider Concepts gegenüber dem Auftraggeber für vom Auftraggeber freigegebene Produkte und Dienstleistungen ist ausgeschlossen, wenn die Schneider Concepts den Auftraggeber auf für die Schneider Concepts erkennbare sachliche und/oder rechtliche Schwierigkeiten hingewiesen hat. Wenn die Schneider Concepts den Auftraggeber, obwohl dies für die Schneider Concepts zumutbar gewesen wäre, auf für die Schneider Concepts erkennbare rechtliche Schwierigkeiten nicht hingewiesen hat, ist die Haftung von der Schneider Concepts mit der Höhe des Honorars für den konkreten Auftrag beschränkt.
4.4
Die Schneider Concepts haftet für Schäden die sie oder ein ihr zurechenbarer Mitarbeiter oder sonstiger Dritter dem Vertragspartner vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner der Schneider Concepts ist in jedem Fall erst nach Einräumung einer Frist von zumindest vierzehn Tagen zur Erbringung bzw. Verbesserung der geschuldeten Leistung durch die Schneider Concepts zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn binnen dieser Frist ein Versuch der Schneider Concepts, den Mangel zu beheben, erfolglos oder aus geblieben ist. Allfällige Schadenersatzansprüche sind jedenfalls der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, der als Entgelt für den konkreten Auftrag vereinbart war.
4.5
Die Schneider Concepts haftet nicht für zeitliche Verzögerungen und Terminüberschreitungen, deren Ursprung in der Sphäre des Auftraggebers oder in der Sphäre von Dritten, die die Schneider Concepts im Namen des Auftraggebers beauftragt hat, liegt.
4.8
Die Haftung der Schneider Concepts für sämtliche Schäden, insbesondere für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Im Fall des Fehlens zugesicherter Eigenschaften ist der Anspruch des Vertragspartners auf Ersatz von Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Soweit die Haftung für Schäden durch diese vertragliche Vereinbarung nicht ausgeschlossen werden kann, wird sie auf die Höhe des dem gegenständlichen Geschäft zugrunde liegenden Entgelts beschränkt.
- Pflichten des Vertragspartners
5.1
Der Vertragspartner erhält zur Administration seines Accounts eine Benutzerkennung und ein Passwort. Er verpflichtet sich, diese Daten gegen die missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern. Die Schneider Concepts führt keine Aufzeichnungen (log-files) über das jeweils gültige Passwort und kann den Zugang zu den Daten im Fall des Verlusts nicht wieder herstellen. Die Schneider Concepts haftet nicht für Schäden, die durch den Verlust des Passworts verursacht werden.
5.2
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche von ihm angegebenen persönlichen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, etc.) auf dem aktuellen Stand zu halten und jede sich ergebende Änderung unverzüglich auch im System vorzunehmen. Unterlässt der Vertragspartner die Bekanntgabe von Datenänderungen, gelten für ihn bestimmte Schriftstücke als rechtswirksam zugegangen, wenn sie an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Adresse (Anschrift, E-Mail-Adresse etc.) gesandt wurden.
5.3
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Kommunikation und Korrespondenz in Form von E-Mails stattfinden wird. Bezweifelt die Schneider Concepts aus irgendeinem Grund die Identität des Vertragspartners, verpflichtet sich der Vertragspartner seine Identität in geeigneter Form – etwa durch die Übersendung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises per Fax – nachzuweisen
5.4
Der Vertragspartner verpflichtet sich, gegenüber der Schneider Concepts sämtliche Formvorschriften, die diese gegenüber der jeweiligen Registrierungsstelle einhalten muss, ebenfalls einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Pflicht, jene Formblätter zu verwenden und allenfalls zu ergänzen, deren Verwendung die Registrierungsstellen verpflichtend vorschreiben. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, sämtliche Kosten zu tragen, die der Schneider Concepts durch seine Weigerung, die entsprechenden Formulare zu verwenden, oder Verzögerungen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, entstehen. Die Schneider Concepts sendet die entsprechenden Formulare dem Vertragspartner über Aufforderung zu.
5.5
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sich vor der Beauftragung der Schneider Concepts über die AGB der jeweiligen Registrierungsstelle, die für die Vergabe der Domains zuständig ist, die der Vertragspartner erwerben möchte, zu informieren. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich mit der Geltung dieser AGB einverstanden. Dem Vertragspartner ist klar, dass die Schneider Concepts gegenüber den Registrierungsstellen nur als Mittler der Daten auftritt, und dass der Vertrag bezüglich der entsprechenden Domains zwischen dem Vertragspartner und der jeweiligen Registrierungsstelle zustande kommt.
- Datenschutz und -sicherheit
6.1
Die Schneider Concepts ist berechtigt, die ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner zugehenden personenbezogenen Daten zur Abwicklung der Geschäftsverhältnisse zu speichern und automatisch zu verarbeiten. Der Vertragspartner erklärt sich mit dieser Speicherung und Verarbeitung ausdrücklich einverstanden. Die Schneider Concepts ist berechtigt, nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Logs zum Schutz eigener und fremder Rechner zu speichern und auszuwerten sowie zur Behebung technischer Mängel zu verwenden.
6.2
Die Schneider Concepts wird weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesondere ist die Schneider Concepts berechtigt, Routing- und Domain Informationen bekannt zu machen. Der Vertragspartner erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden. Die Schneider Concepts wird nicht in persönliche Nachrichten und Daten des Vertragspartners Einsicht nehmen.
6.3
Die Schneider Concepts ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Die Schneider Concepts haftet jedoch nicht dafür, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen, und diese verwendet. Die Schneider Concepts haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner aus einem derartigen Zusammenhang erwachsen.
6.4
Die Schneider Concepts behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von deren Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für die Schneider Concepts oder Dritte, gesetzwidrig oder belästigend (gemäß § 107 TKG) sind, ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von der Schneider Concepts üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet. Die Schneider Concepts übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Vertragspartner oder einem Dritten aus der Trennung vom Internet entstehen.
6.5
Die Schneider Concepts ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischen Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfasst ist. Kundendaten werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken bis maximal sieben Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage. Insbesondere ist die Schneider Concepts gemäß § 106 Abs. 3 TKG ermächtigt, belästigten Internet-Teilnehmern die Identität des Verursachers bekannt zu geben. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass die Schneider Concepts Kundendaten gemäß § 103 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwendet.
- Vertragsbeendigung
7.1
Das gegenständliche Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann sowohl vom Auftraggeber als auch von der Schneider Concepts unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist schriftlich zu dem Termin beendet werden, an dem die zur Zahlung fällig gewordene Leistungsperiode endet. Wurde eine vertragliche Mindestlaufzeit vereinbart, so kann das Vertragsverhältnis frühestens zu diesem Zeitpunkt gelöst werden. Für bezahlte Leistungen erfolgt keine Refundierung vor Laufzeitende. Offene Forderungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben, bleiben bestehen. Der Vertragspartner hat die Pflicht, jene Formblätter für Kündigungen zu verwenden und allenfalls zu ergänzen, deren Verwendung die Registrierungsstellen verpflichtend vorschreiben. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, sämtliche Kosten zu tragen, die der Schneider Concepts durch seine Weigerung, die entsprechenden Formulare zu verwenden, oder Verzögerungen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, entstehen. Die Schneider Concepts sendet entsprechenden Formulare über Aufforderung oder bei Bedarf zu.
7.2
Die Schneider Concepts ist berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung aus einem wichtigen Grund zu beenden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn – der Vertragspartner mit der Zahlung der Entgelte in Verzug ist und diese trotz Mahnung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht bezahlt;
– der Vertragspartner gegen eine der in den Punkten 3., und 5 geregelten Pflichten verstößt;
– der Vertragspartner trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist
Internet-Seiten nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 6.4 geregelten Anforderungen genügt.
- Sonstiges
8.1
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung zwischen der Schneider Concepts und dem Vertragspartner ist das jeweilige für den 1. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht, wenn nicht ein gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es gilt materielles österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Wien.
8.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon ungültig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten entspricht
Anhang A
Besondere Bestimmungen für die Vermittlung von Domainregistrierungen
A1
Ziel der zwischen der Schneider Concepts und dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung ist es, nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten und nach Verfügbarkeit eine Domain für den Auftraggeber mit der gewünschten Endung, das heißt unter der gewünschten Top Level Domain zu registrieren.
A2
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Zuteilung von Domains durch die zuständige Vergabestelle nach dem Prioritätsprinzip erfolgt, und dass die Schneider Concepts keinen Einfluss auf den tatsächlichen Erfolg des Registrierungsversuchs nehmen kann.
A3
Der unwiderrufliche Auftrag an die Schneider Concepts, zu versuchen, eine bestimmte Domain für den Auftraggeber registrieren zu lassen, erfolgt über die dem Kunden bekannt gegebenen Schnittstellen (z.B. Webformular für Endkunden, E-Mail-Template und Socket-Verbindung für Reseller).
A4
Die Schneider Concepts nimmt den Auftrag erst zu dem Zeitpunkt an, zu dem sie den Auftrag per E-Mail bestätigt. Im Zweifel ist die Schneider Concepts erst ab dem Zeitpunkt verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen, an dem der Vertragspartner eine Anzahlung geleistet hat.
A5
Die Schneider Concepts wird nach Maßgabe ihrer technischen, personellen, rechtlichen und sonstigen Möglichkeiten nach Kräften versuchen, die bestellte Domain registrieren zu lassen. Aufgrund der Eigenheiten der Domainregistrierung ist eine Haftung der Schneider Concepts für sämtliche mit der Registrierung von Domains zusammenhängenden Schäden ausgeschlossen, es sei denn, die Schneider Concepts handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Insbesondere ist jegliche Haftung der Schneider Concepts für technische Gebrechen, wo immer diese auch auftreten mögen, ausgeschlossen.
A6
Der Auftraggeber beauftragt die Schneider Concepts, die ordnungsgemäß ausgefüllte Bestellung, welche durch den Kunden schriftlich getätigt und durch die Schneider Concepts per E-Mail bestätigt wurde, sowie alle erforderlichen Daten für eine Domainregistrierung an die zuständige Registrierungsstelle weiterzuleiten. Der Auftraggeber ermächtigt die Schneider Concepts, diese Daten zu speichern und automationsunterstützt weiter zu verarbeiten.
A7
Der Auftraggeber unterwirft sich neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Registrars und der jeweiligen Registrierungsstelle.Die Schneider Concepts wird nach eigenem Ermessen den jeweiligen Registrierungs Partner(Registry – Registrierungsstelle – Registrar ) finden, und kann im Namen des Auftraggebers diesen nach Möglichkeit auch jederzeit ändern.
A8
Registriert der Kunde eine .COM und/oder eine .NET Domain, so stimmt er zu, die Registry, VeriSign, Inc., seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Tochtergesellschaften von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltshonorare und Aufwendungen die aus oder im Zusammenhang mit dem eingetragenen Domaininhaber entstehen schadlos zu halten.
Soweit bei der Registrierung von Domains .com-, .net-, .org-Domains oder andere Top Level Domains (z. B. .info, .biz, .name etc.) Vertragsgegenstand sind, akzeptiert der Kunde die Richtlinien der ICANN (https://www.icann.org/resources/pages/responsibilities-2014-03-14-en, https://www.icann.org/resources/pages/benefits-2013-09-16-en) sowie ggf. die Richtlinien und Registrierungs- und Vergabebedingungen der zur Vergabe der jeweiligen Domain berechtigten Organisation (Afilias (.info), PIR (.org), VeriSign (.com, .net)), insbesondere bei Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten.
Er unterwirft sich den Bestimmungen der Uniform-Domain-Name-Dispute-Resolution-Policy (UDRP) bzw. der Sunrise Dispute Resolution Policy (SDRP). Entsprechendes gilt hinsichtlich der Registrierung sonstiger Domains (z.B. .at-, .ch-, .it-, .dk- bzw. .co.uk-Domains).
Zusätzliche Anforderungen für .INFO Domains
Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind: Ergänzend zu diesen AGBs gelten die DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie die DENIC-Direktpreisliste. Soweit der Kunde als Sub-Provider/Reseller auftritt, sichert er zu, seinerseits seinen Kunden die DENIC-Registrierungsbedingungen, -Registrierungsrichtlinien und -Direktpreisliste zur Verfügung zu stellen. Er macht deutlich, daß die Domain-Registrierung ein gesonderter Vertrag zwischen Kunde und DENIC eG ist, für den aus Gründen der dauerhaften Sicherstellung der Domain-Inhaberschaft nur ausnahmsweise dann die DENIC-Direktpreisliste gilt, wenn der jeweilige Internet-Service-Provider seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber DENIC eG nicht erfüllt.
Bei einer Domainregistrierung unter .eu entsteht auch ein Vertrag zwischen dem REGISTRANTEN(DOMAININHABER) und der Vergabestelle(EURid).Der Registrant unterwirft sich den Registrierungsbedingungen der EURid welche unter www.eurid.eu abrufbar sind. Offenlegung von Daten durch EURid: (EURid Allgemeine Geschäftsbedingungen, Abschnitt 12) „Ich bin damit einverstanden, dass das Register (EURid) die in diesem Antrag enthaltenen Daten gegenüber Dritten offenlegen darf, (i) wenn es dazu von einer öffentlichen Behörde in Ausübung ihrer rechtmäßigen Aufgaben aufgefordert wird, (ii) auf Aufforderung der in Abschnitt 16 der EURid Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erhältlich auf www.eurid.eu, genannten alternativen Streitbeilegungsanbieter oder (iii) gemäß Abschnitt 2 (WHOIS-Suchfunktion) der .eu Domainnamen WHOIS Politik, erhältlich auf www.eurid.eu. Zusätzliche AGB´s für .eu Domains.
Bei einer Domainregistrierung unter der TLD .pl entsteht auch ein Vertrag zwischen dem REGISTRANTEN(DOMAININHABER) und der Vergabestelle(NASK). Der Registrant unterwirft sich den Registrierungsbedingungen der NASK welche unter http://www.dns.pl/english/regulations.html abrufbar sind.
Verlängerung von .uk Domainregistrierungen:
Domains werden automatisch verlängert sofern der Zahlungseingang der Verlängerungsgebühr fristgerecht vor dem Stichtag verbucht werden konnte. Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen und uns zum Einzug autorisiert haben, verbuchen und verrechnen wir 30 Tagen vor dem Stichtag. Wenn Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen versenden wir 90 Tage vor dem Stichtag die Verlängerungsrechnung, an Ihre von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. Zusätzlich versenden wir 30, 14, 7, und 1 Tag vor Ablauf der Registrierung Erinnerungen per Email an diese E-Mail Adresse. Sollten wir bis zum Stichtag den geschuldeten Betrag nicht vollständig verbuchen können, wird die Domain nicht verlängert. Nicht verlängerte .uk Domains können bis zu 30 Tage nach dem Stichtag gegen Zusatzgebühren verlängert werden, wenden Sie sich diesbezüglich an unseren Support Nach diesen 30 Tagen beginnt die sog. 60 tägige Grace Periode. Innerhalb dieser Periode können Sie die Domain gegen Bezahlung einer zusätzlichen Gebühr von EUR 99,- exkl. MwSt reaktivieren Eine Reaktivierung muss spätestens 80 Tage nach dem Stichtag schriftlich per E-Mail an l.schneider@schneider-concepts.at beantragt werden und auch im vorhinein bezahlt werden. Nach 90 Tagen wird die Domain endgültig gelöscht und wird somit wieder frei verfügbar.
Verlängerung von Registrierungen (ohne Lastschriftverfahren)
Verlängerungen der Registrierung sind je nach Domainname für ein bis zehn Jahre möglich. Ein Vertrag über die Registrierung und Verwaltung eines Domainnamens verlängert sich zum Laufzeitende sofern das Entgelt fristgerecht (spätestens 3 Werktagen vor Ablauf der Registrierung )auf unserem Konto eingeht. Wir versenden 90 Tage vor dem Stichtag die Verlängerungsrechnung, an Ihre von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. Zusätzlich versenden wir 30, 14, 7, und 1 Tag vor Ablauf der Registrierung Erinnerungen per Email an diese E-Mail-Adresse. Sollten wir bis zum Stichtag den geschuldeten Betrag nicht vollständig verbuchen können, wird die Domain nicht verlängert. Sofern eine Reaktivierung einer bereits gelöschten Domain seitens der jeweiligen Registry möglich ist wird auf Wunsch ein Auftrag für eine Reaktivierung am selben Tag nach Ablauf erstellt und an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Für Verlängerungen gilt die jeweils zum Verlängerungszeitpunkt gültige Preisliste. Der Kunde wird im Einklang mit den Bestimmung von ICANN bzw. der betreffenden Registrierungsstelle vor der Fälligkeit des Verlängerungsentgeltes auf seine Zahlungspflicht hingewiesen. Der Kunde ist für die Sicherstellung des rechtzeitigen Eingangs der anfallenden Entgelte bzw. für die Funktionsfähigkeit der gewählten Zahlungsart selbst verantwortlich.
Verlängerung von Registrierungen (mit Lastschriftverfahren)
Verlängerungen der Registrierung sind je nach Domainname für ein bis zehn Jahre möglich. Ein Vertrag über die Registrierung und Verwaltung eines Domainnamens verlängert sich zum Laufzeitende sofern das Entgelt fristgerecht (spätestens 30 Werktagen vor Ablauf der Registrierung ) erfolgreich verbucht werden kann. Wir versenden 30 Tage vor dem Stichtag die Verlängerungsrechnung, an Ihre von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse. Sollten wir bis zum Stichtag den geschuldeten Betrag nicht vollständig verbuchen können, behalten wir uns das Recht vor den Domainnamen nicht zu verlängern, bzw zu löschen. Sofern eine Reaktivierung einer bereits gelöschten Domain seitens der jeweiligen Registry möglich ist wird auf Wunsch ein Auftrag für eine Reaktivierung am selben Tag nach Ablauf erstellt und an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Für Verlängerungen gilt die jeweils zum Verlängerungszeitpunkt gültige Preisliste. Der Kunde wird im Einklang mit den Bestimmung von ICANN bzw. der betreffenden Registrierungsstelle vor der Fälligkeit des Verlängerungsentgeltes auf seine Zahlungspflicht hingewiesen. Der Kunde ist für die Sicherstellung des rechtzeitigen Eingangs der anfallenden Entgelte bzw. für die Funktionsfähigkeit der gewählten Zahlungsart selbst verantwortlich.
Wiederherstellung und Reaktivierung von Domainnamen:
Soweit und solange eine Registrierungsstelle die Wiederherstellung („Restore“) von bereits gelöschten oder an die Registry zurückgegebenen Domainnamen in einzelnen TLDs ermöglicht, und Registrar diese Dienstleistung in der jeweiligen TLD ebenfalls anbietet, so wird dieser Service freibleibend und ohne Garantie auf eine erfolgreiche Wiederherstellung auf Auftrag des eingetragenen Domaininhabers erbracht. Die Preise hierfür ergeben sich aus der Preisliste. Eine Wiederherstellung kann nur bei ausreichendem Guthaben auf dem Kundenkonto ausgeführt werden. Ein Wiederherstellungsauftrag kann zudem nur bearbeitet werden, sofern er rechtzeitig vor der endgültigen Löschung durch die Registry eingeht. Sollte eine Wiederherstellungsauftrag nicht ausgeführt werden können, so wird dem Kunden die entsprechende Gebühr auf sein Kundenkonto erstattet. Soweit Registrar die Reaktivierung eines deaktivierten Domainnamens vor einer Verwertung anbietet, so stimmt der Kunde bei entsprechenden Aufträgen zu, die hierfür fällige Reaktivierungsgebühr zuzüglich der Verlängerungskosten zu zahlen.
Anhang B
Besondere Bestimmungen für das Hosting von Webseiten
B1
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund der technischen Eigenheiten des Hostings sowie der Computertechnik und des Internets Störungen in der Verfügbarkeit der gehosteten Seiten auftreten können.
B2
Die Haftung der Schneider Concepts ist für Störungen von gehosteten Websites, gleichgültig in welcher Form die Störung auftritt, ausgeschlossen, sofern die Ursache der Störung in einer technischen Eigenart im Sinn des Punkts B.1 liegt.
B3
Die Schneider Concepts wird im Fall von Störungen nach Maßgabe der technischen und personellen Möglichkeiten versuchen, die Verfügbarkeit der Seiten so schnell wie möglich wieder herzustellen, sichert aber keine bestimmte Zeit zu, innerhalb derer die Verfügbarkeit der Webseiten jedenfalls gewährleistet ist.
B4
Die Schneider Concepts haftet jedenfalls nicht für Mängel in der Verfügbarkeit der Webseiten, die durch Störungen bei Dritten oder durch Dritte, insbesondere Providern oder Nodes oder Hackern auftreten.
B5
Die Schneider Concepts wird die ihrem Einflussbereich unterliegenden technischen Gegebenheiten nach dem Stand der Technik und Wissenschaft in bestmöglichem Zustand halten. Dennoch kann die Schneider Concepts nicht sicherstellen, dass zu jeder Zeit Server oder sonstige technische Einrichtungen der Schneider Concepts verfügbar sind.
B6
Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf dem bereitgestellten Webspace keine sexuellen, anstößigen, gesetzwidrigen oder unethischen Inhalte abzulegen. Die Schneider Concepts behält sich das Recht vor, festzulegen, ob Inhalte sexuell, anstößig oder unethisch sind und ist in dieser Entscheidung frei. Die Schneider Concepts ist berechtigt, bei Vorliegen eines unerwünschten Inhalts den Zugang zu den Seiten des Vertragspartners ohne Vorankündigung oder Frist zu sperren.
B7
Die Schneider Concepts wird den Vertragspartner von der Abschaltung seiner Website(s) mittels E-Mail verständigen und mitteilen, welche Inhalte zu entfernen sind, damit die Website(s) wieder freigegeben wird/werden.
B8
Der Vertragspartner wird auf den von der Schneider Concepts gehosteten Seiten keine Chatforen oder Newsgroups einrichten. Der Vertragspartner wird nicht gegen die Netiquette verstoßen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Schneider Concepts berechtigt, die gehostete Seite ohne Vorankündigung zu sperren. Die Schneider Conceptswird den Vertragspartner mittels E-Mail von der Sperre der Seite benachrichtigen.
B9
Der Vertragspartner wird die Schneider Concepts hinsichtlich sämtlicher Forderungen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehen, schad- und klaglos halten. Der Vertragspartner wird auch die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Vertretung der Schneider Concepts übernehmen
Anhang C
Besondere Bestimmungen für Reseller
C1. Delegierte Verwaltung
Um die häufigsten administrativen Tätigkeiten rund um die Domainnamen so effektiv wie möglich zu gestalten, kann der Kunde/Reseller folgende Domainänderungen, die in weiterer Folge „Modifikationen“ genannt werden, im Auftrag des Registranten im Rahmen der folgenden Richtlinien durchführen:
– Löschung von Domainnamen, soweit die Löschung ohne zusätzliche Formvorschriften (z.B. Kündigunsformular) möglich ist;
– Änderung von Inhaberdaten und anderen Domaindaten, soweit diese ohne die Einhaltung besonderer Formvorschriften möglich ist;
– Transfer of Registrar (Registrarwechsel); – Herausgabe von Auth-codes.
C1.1
Die Schneider Concepts leitet die Modifikationsaufträge, die der Reseller mittels API (Emailschnittstelle oder Webinterface) einbringen kann, an die zuständige Registrierungsstelle weiter.
C1.2
Mit der Übermittlung authentifiziert und gewährleistet der Reseller die Gültigkeit des Modifizierungsauftrages und erklärt, dass die Modifikationen auf Verlangen des Registranten erfolgen, und dass die Modifikation keine vertraglichen Verpflichtungen zwischen der Schneider Concepts und dem Reseller, dem Reseller und seinen Resellern, dem Reseller und dem Registranten oder anderen Parteien verletzen.
C1.3
Die Schneider Concepts behält sich das Recht vor, jede Modifikation, die gegen diesen Vertrag verstößt oder in die Rechte Dritter eingreift, und die sie mangels Kenntnis dieses Umstands trotzdem weitergeleitet hat, auf Kosten des Resellers zu korrigieren oder rückgängig zu machen. Die Schneider Concepts behält sich vor, den Registranten oder andere Geschäftspartner des Resellers in dieser Sache zu kontaktieren, um die wahren Absichten des Registranten durchzusetzen und seine Rechte zu schützen.
C1.4
Die Schneider Concepts ist nicht verpflichtet, Modifikationen durchzuführen, von denen sie weiß oder befürchtet, dass diese gegen diesen Vertrag verstoßen oder in die Rechte Dritter eingreifen würden. Auch in diesem Fall ist die Schneider Concepts berechtigt aber nicht verpflichtet, den Registranten oder andere Geschäftspartner des Resellers zu kontaktieren, um die wahren Absichten des Registranten durchzusetzen und seine Rechte zu schützen.
C1.5
Die Schneider Concepts wird die von ihr erbrachten Leistungen, die mit der Einholung von Nachweisen für nicht autorisierte Modifizierungen in Zusammenhang stehen, auf Basis eines Stundensatzes von € 150,- abrechnen.
C2. Vergütung und Bezahlung
C2.1
Der Reseller erhält ein virtuelles Konto bei der Schneider Concepts, auf dem korrespondierend zu seinen Einzahlungen auf das Konto der Schneider Concepts ein Guthaben aufgebucht wird. Der Reseller hat für jede Domaintransaktion, die die Schneider Concepts für ihn tätigt, gemäß dem aktuellen Gebührenverzeichnis, welches im API abzurufen ist, eine Gebühr zu bezahlen, die von seinem virtuellen Konto abgebucht wird.
C2.2
Die Schneider Concepts wird alle Domains und Produkte des Resellers um ein Jahr oder um die von der jeweiligen Registrierungsstelle vorgeschriebene Mindestlaufzeit verlängern, solange sein virtuelles Konto die für diese Verlängerung notwendige Deckung aufweist, oder bis der Reseller die Domain oder das Produkt fristgerecht kündigt, würde der Kontostand durch die Verlängerung in den negativen Bereich fallen, ist die Schneider Concepts berechtigt, die Domainregistrierung zurückzulegen oder die Domains zu löschen, bzw. Produkte zu deaktivieren.
C3. Vertraulichkeit
C3.1
Der Reseller verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit der Schneider Concepts erhält, und vor allem diese Vereinbarung geheim zu halten und über sämtliche Details Stillschweigen zu bewahren. Mitarbeiter und Angestellte des Resellers sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages angehalten sind, vom Reseller zur Geheimhaltung zu verpflichten.
C3.2
Der Reseller trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um die Kenntnisnahme und Verwertung von Informationen, die er im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit der Schneider Concepts erhält, durch Dritte zu verhindern. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung wirkt auch über eine Auflösung dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
C3.3
Für die Einrichtung eines Reselleraccounts werden keine Gebühren berrechnet. Einbezahlte Geldbeträge(PrePayment) können nur für Dienstleistungen im Resellerbereich verwendet werden, jedoch nicht zurückerstattet werden.
C4. Rechte und Pflichten der Schneider Concepts
C4.1
Die Schneider Concepts fungiert bei Domaintransaktionen, die im Resellerbereich vorgenommen werden, als Registrar des Resellers.
C4.2
Die Schneider Concepts stellt eine Dokumentation zur Bedienung des Resellerbereiches in deutscher Sprache zur Verfügung.
C4.3
Die Schneider Concepts kann den Zugang zum Resellerbereich jederzeit vorrübergehend aussetzen, um Wartungs-, Reparatur- oder Upgradearbeiten durchzuführen. Für allfällige Schäden des Resellers, die aus der Nichtverfügbarkeit des Resellerbereichs entstehen, haftet die Schneider Concepts nicht.
C5. Rechte und Pflichten des Resellers
C5.1
Der Reseller trägt die alleinige Verantwortung für den Support gegenüber seinen Resellern und Endkunden.
C5.2
Der Reseller stellt sicher, dass sich jeder seiner Registranten vertraglich der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), welche unter: http://www.icann.org/dndr/udrp/policy.htm abrufen ist, unterwirft.
C5.3
Der Reseller verpflichtet sich, den Registranten darauf hinzuweisen, dass dieser bei der Registrierung eines Domainnamen auch ein Vertragsverhältnis mit der jeweils zuständigen Registrierungsstelle (NIC) eingeht.
C5.4
Der Reseller verpflichtet sich, genaue und korrekte Angaben für die Whois-Datenbanken zur Verfügung zu stellen.
C5.5
Der Reseller trägt dafür Sorge, dass jeder Registrant über die in den Punkten C5.1 bis C5.4 des vorliegenden Anhangs beschriebenen Umstände informiert ist und verpflichtet sich, die erforderlichen Zustimmungen des Registranten einzuholen, bevor der Registrierungsantrag des Domainnamens durch den Resellerbereich übermittelt wird. Der Reseller verpflichtet sich, die Einhaltung dieser Pflichten zu überwachen und hält die Schneider Concepts bezüglich sämtlicher Schäden, die sich aus einem Verstoß gegen diese Pflichten ergeben, schad- und klaglos.
C6. Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten in Verbindung mit Domainnamen
C6.1
Verwendung des ICANN-Namens, der Webseite und der Handelsmarken. Sie verstehen und erklären sich damit einverstanden, das ICANN- oder das ICANN-akkreditierte Registrar-Logo nicht abzubilden, und sich nicht in sonstiger Weise als durch ICANN akkreditiert auszugeben, es sei denn, dass Sie die schriftliche Genehmigung von ICANN erhalten, dies zu tun.
C6.2
ICANN Identifizierte Zuständige Registrierungsstelle. Sie stimmen zu, auf eine Kundenanfrage hin die zuständige Registrierungsstelle als Schneider Concepts.at Internet Services GmbH (Registrar) anzugeben.
C6.3
ICANN Proxy-Spezifikationen und Richtlinien. Sie stimmen zu, sämtliche von ICANN übernommenen Spezifikationen oder Richtlinien einzuhalten, die ein Programm zur Akkreditierung von Einzelpersonen oder Rechtspersonen darstellen, die Proxy- und Privacy- Anmeldedienste anbieten. Neben anderen Merkmalen kann es das Proxy-Akkreditierungsprogramm erforderlich machen, dass: (i) die Proxy- und Privacy- Anmeldedienste lediglich in Bezug auf die Anmeldung von Domain-Namen von Einzelpersonen oder Rechtspersonen angeboten werden können, die gemäß dieses Proxy-Akkreditierungsprogramms durch ICANN akkreditiert sind; und (ii) dass Sie nicht wissentlich Anmeldungen eines Anbieters von Proxy- und Privacy- Anmeldediensten annehmen, der nicht gemäß des Proxy-Akkreditierungsprogramms durch ICANN akkreditiert ist. Bis das Proxy-Akkreditierungsprogramm etabliert ist, muss der Reseller den Spezifikationen zur Privacy- und Proxy-Anmeldung entsprechen, die unter folgender URL zu finden sind: http://www.icann.org/en/resources/registrars/raa/approved-with-specs-27jun13-en.htm#privacy-proxy. Dies beinhaltet, sicherzustellen, dass die Identität und die durch Ihren Kunden über einen von Ihnen angebotenen oder bereitgestellten Privacy- oder Proxy-Anmeldedienst angegebenen Kontaktinformationen bei jeder Anmeldung über das Resellergateway hinterlegt oder treuhänderisch verwaltet werden, oder es besteht alternativ die Möglichkeit, dass Sie Ihren Kunden an einer klar ersichtlichen Stelle mitteilen, dass zu dem Zeitpunkt der Wahl eines Privacy- oder Proxy-Service die Daten nicht hinterlegt werden.
C6.4
ICANN Registrant Educational Information (Erklärende Informationen für Registranten). Sie verpflichten sich, Ihren Kunden einen Link zu einer ICANN-Webseite zur Verfügung zu stellen, der ausführliche Informationen für Registranten enthält: http://www.icann.org/en/resources/registrars/registrant-rights/educational.
C6.5
ICANN Registranten – Vorteile und Pflichten. Sie verpflichten sich, Ihren Kunden einen Link zu den Beschreibungen der Vorteile und Pflichten eines Registranten zur Verfügung zu stellen, und Sie ergreifen keinerlei Maßnahmen, die den entsprechenden Bestimmungen dieser Vereinbarung oder mit den geltenden Gesetzen im Widerspruch stehen. Der Link mit der Beschreibung der Vorteile und Pflichten eines Registranten befindet sich unter: shttp://www.icann.org/en/resources/registrars/registrant-rights/benefits
C6.6
ICANN Verlängerungsmitteilung und Überprüfung des Registranten. Sie bestätigen und stimmen zu, dass der Registrar sämtliche von ICANN geforderten Verlängerungsmitteilungen und Anmeldebestätigungen zusenden muss. Aus diesem Grund müssen Sie auf Ihrer Webseite darauf hinweisen, dass der Registrar diese Verlängerungsmitteilungen und Anmeldebestätigungen versenden wird. Sie bestätigen und stimmen zu, dass Schneider Concepts.at Internet Services GmbH die DNS nach der Ablauffrist unterbrechen wird, um die durch ICANN geforderten Verlängerungsanweisungen anzuzeigen, oder dann, wenn die Überprüfung des Registranten fehlschlägt. Sie stimmen zu, dass, wenn Domain-Namen nicht bestätigt werden, der Domain-Name nach alleinigem Ermessen von Schneider Concepts.at Internet Services GmbH ausgesetzt oder gekündigt werden kann.
C6.7
ICANN Verlängerungsgebühren. Sie verstehen und erklären sich damit einverstanden, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen, indem Sie sämtliche Anmelde- und Verlängerungsgebühren auf Ihrer Webseite anzeigen (und auf Anfrage einen Link zu dieser Seite angeben).
C6.8
ICANN Anmelde- und Transaktionsinformationen. Sie bestätigen und stimmen zu, dass einige Domain-Namen zum Teil durch Regeln und Richtlinien der ICANN geregelt sind. Diese Regeln beinhalten Anforderungen, dass Anmelde- und Transaktionsinformationen für einen Zeitraum von drei Jahren aufbewahrt werden müssen, und dass diese Informationen ICANN bei Auditanfragen zur Verfügung gestellt werden müssen. In Anbetracht dieser Anforderungen für von ICANN geregelte Domain-Namen, stimmen Sie zu, (a) alle schriftlichen Mitteilungen in Bezug auf Domain-Registrierungs-Transaktionen, Bestätigungen, Änderungen, Transfers oder Kündigungen, sowie Korrespondenz im Zusammenhang mit Ihrem Kunden, einschließlich der Registrierung-Verträge; und (b) in elektronischer Form, Aufzeichnungen von den Konten aller Kunden, einschließlich des Datums und der Beträge der Zahlungen und Erstattungen in Verbindung mit geregelten ICANN Domain-Namen-Registrierungen, aufzubewahren. Sie stimmen zu, auf Anfrage von Schneider Concepts.at Internet Services GmbH sämtliche dieser Informationen Schneider Concepts.at Internet Services GmbH innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen zur Verfügung zu stellen, und mit Schneider Concepts.at Internet Services GmbH bezüglich sämtlicher Compliance-Fragen, aufsichtsrechtlichen oder sonstigen juristischen Fragen zusammenarbeiten, die sich aufgrund einer Registrierung eines durch ICANN geregelten Domain-Namens ergeben können.
C6.9
ICANN Compliance. Sie bestätigen und stimmen zu, dass Sie alleine für die Einhaltung aller geltenden Richtlinien und Verfahren verantwortlich sind.
C6.10
gTLD Registry-Compliance. Sie bestätigen, dass Sie die Domain-Richtlinien zur gTLD Domain-Namen-Registrierungsvereinbarung gelesen haben und Sie bestätigen, dass Sie den Regeln und Richtlinien der jeweiligen generischen Top-Level-Domain (gTLD)-Registrys entsprechen, da Sie Dienste weiterverkaufen, und dass Sie sich innerhalb Ihrer eigenen Reseller-Registranten-Vereinbarung rechtlich auf die gTLD-Richtlinien beziehen.
C6.11
ccTLD Registry-Konformität. Sie bestätigen, dass Sie die Domain-Richtlinien zur ccTLD Domain-Namen-Registrierungsvereinbarung gelesen haben und Sie bestätigen, dass Sie den Regeln und Richtlinien der jeweiligen Country Code Top Level Domain-Namen („ccTLD“)-Registrys entsprechen, da Sie Dienste weiterverkaufen, und dass Sie sich innerhalb Ihrer eigenen Reseller-Registranten-Vereinbarung rechtlich auf die ccTLD-Richtlinien beziehen.
C6.12
Reseller-Registranten-Vereinbarung. Sie verstehen und bestätigen, dass Sie als Reseller von Domain-Namen eine rechtliche Vereinbarung besitzen, die Ihre eigenen Kunden in elektronischer Form oder Papierform mit Ihnen abschließen, die sämtliche Bestimmungen und Mitteilungen der Vereinbarung zur Registrierung von Domain-Namen enthält, die aufgrund der ICANN-Registrar Akkreditierungs-Vereinbarung und aller ICANN-Konsens-Richtlinien erforderlich sind, sowie die jeweiligen gTLD und ccTLD-Registrierungsbestimmungen der gTLD Domain-Namen-Registrierungsrichtlinien und ccTLD Domain-Namen-Registrierungsrichtlinien von der Schneider Concepts.at Internet Services GmbH.
C6.13
Eigentum des Domain-Namens. Der Reseller bestätigt und akzeptiert, dass der Registrant des Domain-Namens (Eingetragener Domaininhaber) der alleinige gesetzliche Eigentümer des Domain-Namens ist. Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Resellers, nicht der Verantwortung von Schneider Concepts.at Internet Services GmbH, sicherzustellen, dass der Kunde als gesetzlicher Eigentümer des Domain-Namens erfasst wird und dass diese Eigentumsrechte durch nichts eingeschränkt, angefochten oder beendet werden. In diesem Zusammenhang ist es dem Reseller nicht gestattet, weder absichtlich noch unabsichtlich, jegliche administrativen Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme auf eine Weise zu missbrauchen, die eine Minderung, Beendigung oder Anfechtung der Eigentumsrechte eines Kunden an einem Domain-Namen zur Folge hätte.
C6.14
Registrierungsvereinbarungen, oder -verträge, von Resellern an deren Kunden, müssen die Registrierungsbedingungen und Regelungen des ‚ICANN Registrar Accreditation Agreement‘ und alle ‚ICANN Consensus Policies‘ beinhalten. Desweiteren muss der betreuende Registrar ausgewiesen werden, oder Möglichkeiten (z.B.: Link zu einer Whois-Abfrage) zur Verfügung gestellt werden.
C6.15
Prüfungsrechte. Sie bestätigen und stimmen zu, dass Schneider Concepts Ihre Webseite überprüfen kann und Aufzeichnungen und Unterlagen anfordern kann, um Ihre Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung zu demonstrieren. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr Konto bei Nicht-Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung aufzuheben oder zu kündigen.
Anhang D: Besondere Bestimmungen für Webseiten und Landingpages
D1 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
D1.1
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Schneider Concepts. Innerhalb des vom Vertragspartner vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Schneider Concepts.
D1.2
Alle Leistungen der Schneider Concepts sind vom Vertragspartner zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Vertragspartner freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Vertragspartner gelten sie als vom Vertragspartner genehmigt.
D1.3
Der Vertragspartner wird der Schneider Concepts zeitgerecht und vollständig und gesammelt alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Schneider Concepts wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
D1.4
Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Wird die Schneider Concepts wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Vertragspartner die Schneider Concepts schad- und klaglos.
D1.5
Der Vertragspartner erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Schneider Concepts setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Schneider Concepts dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
D1.6
Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Schneider Concepts, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Vertragspartner oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Schneider Concepts und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
D1.7
Der Vertragspartner erwirbt ein einfaches, nicht ausschließliches und für die Dauer der Vereinbarung zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an der Webseite.
Für die Nutzung von Leistungen der Schneider Concepts, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck, Dauer und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Schneider Concepts erforderlich. Dafür steht der Schneider Concepts und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
D1.8
Der Vertragspartner haftet der Schneider Concepts für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
D2 Kennzeichnung
D2.1
Die Schneider Concepts ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Schneider Concepts und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Vertragspartner dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
D2.2
Die Schneider Concepts ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Vertragspartner dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
D3 Drittanbieter
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen nachstehender Drittanbieter zu akzeptieren und zu beachten:
- Google Analytics
- Google Search Console
- Let’s Encrypt – SSL Certificates
